§ 35b EStG — Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer: Wenn im Veranlagungszeitraum oder in den vier vorangegangenen Veranlagungszeiträumen ESt auf Einkünfte zu zahlen ist, die bereits der ErbSt unterlegen haben (typisch: aufgedeckte stille Reserven in geerbtem Betriebsvermögen, thesaurierte Kapitalerträge des Erblassers), wird die darauf entfallende ESt um den Prozentsatz ermäßigt, mit dem der Erwerb mit ErbSt belastet war (§ 35b S. 2 EStG). Berechnung auf Antrag mit der ESt-Erklärung.
Stammdaten Erbschaft
Einkommensteuer-Vergleich 0 €
Differenzmethode: ESt-Anteil auf die doppelt belasteten Einkünfte = Tarif(zvE mit) − Tarif(zvE ohne). Beim Splitting wird die Splittingmethode angewandt.