Anlage V – Vermietung & Verpachtung

Steuersoft Tools · Werte für die ESt-Anlage V · Zeilenzuordnung
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Anlage V (Einnahmen aus V+V): Strukturhilfe für die Eintragung in die Steuererklärung. Berechnet Mieteinnahmen, Werbungskosten und das zu versteuernde Ergebnis je Vermietungsobjekt. Zeilen-Zuordnung zur amtlichen Anlage V des aktuellen VZ.
Zeilennummern je Formularjahr: Die genannten Zeilen folgen dem Aufbau der Anlage V (Mieteinnahmen ab Zeile 9, AfA Zeile 33). Der Vordruck wird jährlich angepasst — seit dem VZ 2024 wird in Zeile 6 das Aktenzeichen des Grundsteuermessbescheids eingetragen. Maßgebend ist der amtliche Vordruck des jeweiligen Jahres — amtliche Anleitung zur Anlage V 2025 (PDF), für Ferienwohnungen die Anleitung zur Anlage V-FeWo (PDF).

Eingaben

Ergebnis
Mieteinnahmen ges.
Werbungskosten ges.
Einkünfte V+V
WK-Quote

Rechenweg

Bitte Werte eingeben.

Rechtsgrundlagen

§ 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

§ 9 EStG: Werbungskosten — Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

§ 7 IV EStG: Gebäude-AfA (Neubauten ab 2023: 3 %, Wohngebäude 1925-2022: 2 %, vor 1925: 2,5 %).

§ 82b EStDV: Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilbar (Wahlrecht).

R 21.1 EStR: Zuordnung Anschaffungskosten Grund + Boden vs. Gebäude.