Anlage V (Einnahmen aus V+V): Strukturhilfe für die Eintragung in die Steuererklärung. Berechnet Mieteinnahmen, Werbungskosten und das zu versteuernde Ergebnis je Vermietungsobjekt. Zeilen-Zuordnung zur amtlichen Anlage V des aktuellen VZ.
Zeilennummern je Formularjahr: Die genannten Zeilen folgen dem Aufbau der Anlage V (Mieteinnahmen ab Zeile 9, AfA Zeile 33). Der Vordruck wird jährlich angepasst — seit dem VZ 2024 wird in Zeile 6 das Aktenzeichen des Grundsteuermessbescheids eingetragen. Maßgebend ist der amtliche Vordruck des jeweiligen Jahres — amtliche Anleitung zur Anlage V 2025 (PDF), für Ferienwohnungen die Anleitung zur Anlage V-FeWo (PDF).
Eingaben
–
Ergebnis
Mieteinnahmen ges.–
Werbungskosten ges.–
Einkünfte V+V–
WK-Quote–
Rechenweg
Bitte Werte eingeben.
Rechtsgrundlagen
§ 21 EStG: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
§ 9 EStG: Werbungskosten — Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
§ 7 IV EStG: Gebäude-AfA (Neubauten ab 2023: 3 %, Wohngebäude 1925-2022: 2 %, vor 1925: 2,5 %).
§ 82b EStDV: Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilbar (Wahlrecht).
R 21.1 EStR: Zuordnung Anschaffungskosten Grund + Boden vs. Gebäude.