👴 Versorgungsbezüge (Beamte/Pension) werden in Deutschland sukzessive voll besteuert. Bis 2005 waren 40 % steuerfrei (Versorgungsfreibetrag) — dieser Anteil sinkt jährlich. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag zum VFB, der ebenfalls kohortenabhängig sinkt. Tool berechnet beides nach § 19 Abs. 2 EStG.
Eingaben
Berechnung
Steuerpflichtig ab VZ (nach VFB + Zuschlag + WK-Pausch)
…
Kohorten-Tabelle § 19 Abs. 2 EStG (vereinfacht)
| Beginn-Jahr | VFB % | VFB Höchstbetrag (€) | Zuschlag (€) |
|---|
Quelle: § 19 Abs. 2 EStG i.d.F. Wachstumschancenförderungsgesetz 2024 (ab Versorgungsbeginn 2023 sinkt der Prozentsatz um 0,4 %-Punkte je Jahr; 2023: 14,0 %).