Versorgungsfreibetrag – § 19 II EStG

Steuersoft Tools · Pension/Betriebsrente · jährlich sinkend
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§ 19 II EStG: Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente, Werks-/Witwenpension) erhalten einen Freibetrag, der vom Eintrittsjahr abhängt. 2025: 13,2 % / max. 990 € + Zuschlag 297 €. Sinkt jährlich um 0,4 Prozentpunkte → ab 2058 = 0 €.

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Freibetrag (%)
Freibetrag (€)
Zuschlag
Steuerpfl. Versorgung

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Rechtsgrundlagen

§ 19 Abs. 2 S. 3 EStG: Tabellarische Festlegung Freibetrags-% und Höchstbetrag je Eintrittsjahr.

§ 19 Abs. 2 S. 4 EStG: Werte einmalig in dem Jahr des Beginns der Versorgung festgesetzt – bleiben dauerhaft erhalten.

§ 24a EStG: Altersentlastungsbetrag separat – nicht für Versorgungsbezüge!

BMF-Tabelle (§ 19 II EStG): 2005 = 40 %/3.000/900 → 2025 = 13,2 %/990/297 → 2058 = 0/0/0.