📐 Ortsübliche Miete nachweisen

§ 21 Abs. 2 EStG · Vergleichsmieten-Dokumentation für die Akte

Bei Vermietung an Angehörige fragt das Finanzamt regelmäßig nach der ortsüblichen Marktmiete — und wer sie nicht belegen kann, riskiert die Kürzung des Werbungskostenabzugs. Dieses Werkzeug führt durch die anerkannten Nachweiswege, rechnet die Vergleichsmiete aus und erzeugt ein druckfertiges Nachweisblatt zum Mietvertrag.

1. Welchen Nachweis haben Sie?

Die Wege stehen in der Reihenfolge ihrer Überzeugungskraft.

2. Werte aus dem Nachweis

2. Die drei Vergleichswohnungen

Vergleichbar heißt: ähnliche Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Adresse und Quelle festhalten.

Nr.Bezeichnung / Adresse / QuelleKaltmiete (€)€/m²

3. Abgleich mit Ihrer Miete

Ortsübliche Vergleichsmiete (Kaltmiete)
Ortsüblich einschließlich UmlagenVergleichsmaßstab ist die Warmmiete
Ihre Miete einschließlich Umlagen
Erreichter Anteil der ortsüblichen Miete
Einordnung nach § 21 Abs. 2 EStG
Maßgebend ist die ortsübliche Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung einschließlich der umlagefähigen Kosten — verglichen wird also die Warmmiete. Beträgt das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, gilt die Überlassung als vollentgeltlich und die Werbungskosten sind ungekürzt abziehbar (§ 21 Abs. 2 S. 2 EStG). Zwischen 50 % und unter 66 % ist der volle Abzug an eine positive Totalüberschussprognose geknüpft; unter 50 % wird zwingend in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Als Nachweis der ortsüblichen Miete sind anerkannt: der örtliche Mietspiegel, Auskünfte aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses oder einer sachverständigen Person sowie die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Existiert kein Mietspiegel, hilft die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter. Liegt eine Mietspiegelspanne vor, darf der untere Wert angesetzt werden. Bewahren Sie den Nachweis zusammen mit dem Mietvertrag auf. Den ermittelten Wert können Sie direkt in die V+V-Objektakte übernehmen — dort fließt er in Stufe 5 und in die Kürzungsrechnung ein. Ohne Gewähr.