THG-Quote E-Auto – Versteuerung

Steuersoft Tools · BMF 24.10.2024 · Privat steuerfrei · Dienstwagen AN-Lohn
← Zurück zur Übersicht
THG-Quoten-Prämie (Treibhausgas-Minderungsquote): E-Auto-Halter können jährlich ihre CO2-Einsparung an Mineralölgesellschaften verkaufen — typisch 80–400 €/Jahr. Steuerliche Behandlung nach BMF v. 24.10.2024: Bei reinem Privat-Pkw nicht steuerbar (keine Einkunftsart). Bei Dienstwagen/Firmenwagen: Einnahme des Arbeitgebers/Unternehmers.
Quotenpfad § 37a BImSchG ab 2026: 12,1 % (2026) → 14,5 % (2027) → 17,5 % (2028) → 21 % (2029) → 25 % (2030). Mehrfachanrechnung Biokraftstoffe ab 01.01.2026 abgeschafft; Palmöl/Soja vollständig ausgeschlossen.

Eingaben

Ergebnis
Steuerliche Einordnung
Stpfl. Betrag
Hinweis
Wer versteuert?

Rechenweg

Bitte Werte eingeben.

Rechtsgrundlagen

BMF v. 24.10.2024: Bei rein privater Nutzung des E-Autos ist die THG-Prämie keiner Einkunftsart zuzuordnen — nicht steuerbar.

§ 19 EStG: Bei Dienstwagen — wenn der AN die Prämie für sich behält, ist sie steuerpflichtiger Arbeitslohn.

§ 8 Abs. 2 EStG: 1 %-Regelung beim Dienstwagen wird nicht durch THG-Quote berührt; THG ist Zusatz-Einnahme.

§ 4 Abs. 4 EStG (Unternehmer): Beim Firmenwagen ist die Prämie Betriebseinnahme.

BVF Bundesimmissionsschutzgesetz: Rechtsgrundlage der THG-Quote (§ 37a-h BImSchG).

Hinweis: Bei mehreren E-Fahrzeugen mit gewerblicher Vermarktung — gewerbliche Einkünfte § 15 EStG möglich.