§ 7b Sonder-AfA – Personengesellschaft / Sonder-BV

Steuersoft Tools · Anteilige Zuordnung · De-minimis-Kumulation · § 7a VII EStG
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§ 7a Abs. 7 EStG: Bei vermögensverwaltender Personengesellschaft (GbR/KG) oder gewerblicher Mitunternehmerschaft erhalten Gesellschafter den Sonder-AfA-Vorteil anteilig nach ihrer Beteiligungsquote. Die Förderhöchstgrenze (De-minimis 300.000 € EU 2023/2832 in 3 Jahren) gilt je Gesellschafter getrennt.

Eingaben

Ergebnis
Sonder-AfA gesamt p.a.
Anteil A
De-minimis A frei
Status A

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 7b Abs. 5 EStG: Verweis auf De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2832 — Beihilfe-Höchstbetrag 300.000 € pro Unternehmen in 3 Steuerjahren.

§ 7a Abs. 7 EStG: Bei Personengesellschaften steht die Sonder-AfA den Mitunternehmern nach ihren Anteilen zu.

BMF v. 21.05.2024 Rn. 36: De-minimis-Prüfung erfolgt auf Ebene des einzelnen Mitunternehmers, nicht der Gesellschaft.

BFH IV R 19/10: Sonderbetriebsvermögen-Konstellation: bei Sonder-AfA auf SBV wird die Förderung dem einzelnen Mitunternehmer voll zugerechnet.

§ 15 EStG: Bei gewerblicher Prägung erfolgt die Zuordnung über Gewinnverteilungsabrede.