§ 7a Abs. 7 EStG: Bei vermögensverwaltender Personengesellschaft (GbR/KG) oder gewerblicher Mitunternehmerschaft erhalten Gesellschafter den Sonder-AfA-Vorteil anteilig nach ihrer Beteiligungsquote. Die Förderhöchstgrenze (De-minimis 300.000 € EU 2023/2832 in 3 Jahren) gilt je Gesellschafter getrennt.
Eingaben
–
Ergebnis
Sonder-AfA gesamt p.a.–
Anteil A–
De-minimis A frei–
Status A–
Rechenweg
Bitte Werte eingeben.
Rechtsgrundlagen
§ 7b Abs. 5 EStG: Verweis auf De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2832 — Beihilfe-Höchstbetrag 300.000 € pro Unternehmen in 3 Steuerjahren.
§ 7a Abs. 7 EStG: Bei Personengesellschaften steht die Sonder-AfA den Mitunternehmern nach ihren Anteilen zu.
BMF v. 21.05.2024 Rn. 36: De-minimis-Prüfung erfolgt auf Ebene des einzelnen Mitunternehmers, nicht der Gesellschaft.
BFH IV R 19/10: Sonderbetriebsvermögen-Konstellation: bei Sonder-AfA auf SBV wird die Förderung dem einzelnen Mitunternehmer voll zugerechnet.
§ 15 EStG: Bei gewerblicher Prägung erfolgt die Zuordnung über Gewinnverteilungsabrede.