§ 7b EStG – Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau. 5 % p.a. zusätzlich zur linearen AfA in den ersten 4 Jahren. Bemessungsgrundlage max. 4.000 €/m² (2. Gesetz: ab 2023 bei Bauantrag ab 01.01.2023 bis 30.09.2029). Baukosten-Cap 5.200 €/m². Förderung nur bei Einhaltung des Effizienzhaus 40-Standards mit "EH40/QNG"-Zertifikat.
Eingaben
–
Ergebnis
Kosten pro m²–
Baukosten-Cap ok?–
Bemessungsgrundlage–
Sonder-AfA p.a. (5 %)–
Rechenweg
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Rechtsgrundlagen
§ 7b Abs. 1 EStG: Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen – bis zu 5 % p.a. zusätzlich zur linearen AfA (§ 7 IV EStG) in den ersten 4 Jahren.
§ 7b Abs. 2 EStG: Begünstigt sind Wohnungen mit Bauantrag 01.09.2018–31.12.2021 (alte Fassung) oder 01.01.2023–30.09.2029 (neue Fassung). Letztere setzt Einhaltung "EH 40 mit QNG-Siegel" voraus.
§ 7b Abs. 3 EStG: Baukosten-Obergrenze 4.800/5.200 € je m²; Bemessungsgrundlage max. 2.500/4.000 € je m² (alt/neu).
§ 7b Abs. 4 EStG: Vermietungspflicht 10 Jahre; bei Verstoß rückwirkende Versagung.