Schenkung-Optimierer 10-Jahres-Frist – § 14 ErbStG

Steuersoft Tools · Freibeträge optimal über 10/20 Jahre nutzen
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§ 14 ErbStG: Schenkungen derselben Personen werden über 10 Jahre kumuliert. Mehrere Schenkungen kann man optimal über 10-J.-Sprünge planen. Freibeträge nach § 16 ErbStG: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Schenkung 20.000 € (Steuerklasse II), Geschwister/Nichten 20.000 €.

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Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 1 ErbStG: Mehrere Erwerbe von derselben Person binnen 10 Jahren werden zusammengerechnet.

§ 16 ErbStG (Freibeträge): Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000 €; Kinder 400.000 €; Enkel 200.000 €; Urenkel 100.000 €; Eltern und Voreltern (im Erbfall) 100.000 €; Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten 20.000 €; sonstige 20.000 €.

§ 13 ErbStG: Verschiedene Sonderfreibeträge (Hausrat, Versorgung Ehegatten).

§ 17 ErbStG: Versorgungsfreibetrag (Ehegatten 256.000 €, Kinder bis 27 Jahre 10.300–52.000 €) gibt es nur bei Erwerb von Todes wegen, nicht bei Schenkungen.

BFH II R 28/15: Auch teilbare Schenkungen können die 10-J.-Sprünge nutzen.