Sachwertfaktoren – ImmoWertV / Anlage 25 BewG

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§ 21 ImmoWertV / Anlage 25 BewG: Im Sachwertverfahren wird der vorläufige Sachwert mit Sachwertfaktoren (auch: Marktanpassungsfaktoren) auf den Marktwert übergeleitet. Beispielwerte 0,5 (sehr niedriger Markt) bis 1,8 (sehr hoher Markt). Vorrangig: Faktoren des Gutachterausschusses. Hilfsweise: Anlage 25 BewG.

Eingaben

Ergebnis
Vorl. Sachwert
Sachwertfaktor
Marktwert
Wertminderung Alter

Rechenweg / Tabelle

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Rechtsgrundlagen

§ 36 ImmoWertV: Sachwertverfahren = Bodenwert + Gebäudesachwert.

§ 39 ImmoWertV: Gebäudesachwert = Regelherstellungskosten (RHK) × BGF − Wertminderung wegen Alters.

§ 21 ImmoWertV: Sachwertfaktoren (Marktanpassung) primär aus Gutachterausschüssen, hilfsweise Anlage 25 BewG.

Anlage 25 BewG: Tabelle nach Lage und Bodenrichtwert; Faktoren 0,8–1,6.

Wertminderung wegen Alters: linear über GND, vereinfacht (Alter / GND) × Gebäudewert.