Sachwertfaktoren – ImmoWertV / Anlage 25 BewG

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§ 21 ImmoWertV / Anlage 25 BewG: Im Sachwertverfahren wird der vorläufige Sachwert mit Sachwertfaktoren (auch: Marktanpassungsfaktoren) auf den Marktwert übergeleitet. Beispielwerte 0,5 (sehr niedriger Markt) bis 1,8 (sehr hoher Markt). Vorrangig: Faktoren des Gutachterausschusses. Hilfsweise: Anlage 25 BewG.

Eingaben

–
Ergebnis
Vorl. Sachwert–
Sachwertfaktor–
Marktwert–
Wertminderung Alter–

Rechenweg / Tabelle

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Rechtsgrundlagen

§ 36 ImmoWertV: Sachwertverfahren = Bodenwert + Gebäudesachwert.

§ 39 ImmoWertV: Gebäudesachwert = Regelherstellungskosten (RHK) × BGF − Wertminderung wegen Alters.

§ 21 ImmoWertV: Sachwertfaktoren (Marktanpassung) primär aus Gutachterausschüssen, hilfsweise Anlage 25 BewG.

Anlage 25 BewG: Wertzahlen nach vorläufigem Sachwert und Bodenrichtwert; Spanne 0,8–1,8.

Wertminderung wegen Alters: linear über GND, vereinfacht (Alter / GND) × Gebäudewert (ImmoWertV-Modell). Für die steuerliche Bewertung nach § 190 Abs. 6 BewG beträgt die Restnutzungsdauer mindestens 30 % der Gesamtnutzungsdauer — die Wertminderung also höchstens 70 %; das ist hier nicht abgebildet.