📊 Mehr-Renten-Optimierer: Wer mehrere Renten bezieht (gesetzliche, betriebliche, private), zahlt unterschiedliche Besteuerungsanteile abhängig vom Rentenbeginn. Tool ermittelt Gesamt-zvE + Steuerlast und schlägt Optimierungen vor (z.B. Sonderzahlungen, Hinzuverdienst, Riester-Auflösung).
Eckdaten
Renten-Übersicht (mehrere Renten kombinierbar)
| Art | Rentenbeginn | Brutto-Jahresrente | Besteuerungs-% | stpfl. Betrag | steuerfrei (RFB/VFB fix) |
|---|
Weitere Einkünfte (optional)
Ergebnis
Steuerpflichtiger Renten-Anteil gesamt
…
Gesamtes zvE
…
Festsetzungs-ESt
…
Effektive Belastungsquote
…
| Position | Betrag (€) |
|---|
⚠ Wichtige Optimierungs-Hebel:
- Kohorten-Trick: Eine später beginnende Rente hat höheren Besteuerungsanteil — vorgezogener Bezug kann bei niedrigem Einkommen lohnen (geringerer Grenzsteuersatz).
- Riester-Bezug: Bei kompletter Versteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) lohnt sich ggf. Teil-Kapitalisierung mit § 34 EStG (Fünftelregelung).
- Werbungskosten-Pauschbetrag: 102 € bei Renten (§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG) und gesondert 102 € bei Versorgungsbezügen (§ 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG) automatisch berücksichtigt.
- Festschreibung: Bei gesetzlicher Rente und Rürup gilt ab dem zweiten Jahr nach Rentenbeginn ein fester Rentenfreibetrag aus der Jahresrente des Folgejahres; spätere Erhöhungen sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG). Bitte die Jahresrente des Folgejahres im zweiten Feld der Spalte „Brutto-Jahresrente“ eintragen. Betriebsrenten aus Pensionskasse/-fonds/Direktversicherung sind nach § 22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig; Betriebsrenten aus Direktzusage/Unterstützungskasse als „Versorgungsbezug“ erfassen.
- Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € (ledig) / 72 € (Ehegatten) ist mit berücksichtigt.
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR): ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag der jeweiligen KK + Pflege 3,6 % auf gesetzliche Rente — nicht hier modelliert, aber wichtig fürs Netto.