Rentenbarwertfaktoren – DAV-Approximation

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Rentenbarwertfaktor: Multiplikator für jährliche Rentenzahlung zur Ermittlung des Barwerts. Verwendet im Versorgungsausgleich (§ 47 VersAusglG), bei Leibrenten-Bewertung, Pensionsverpflichtungen. Diese Approximation kombiniert Sterbetafel DESTATIS 2020/22 mit gewähltem Diskontierungssatz.

Eingaben

–
Ergebnis
Barwertfaktor–
Barwert–
Lebenserwartung–
Effektiver Diskont–

Rechenweg / Tabelle

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Rechtsgrundlagen

§ 47 VersAusglG: Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße für Anrechte im Versorgungsausgleich; Ermittlung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

§ 14 Abs. 1 BewG: Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit Vervielfältigern, die das BMF jährlich nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts im Bundessteuerblatt veröffentlicht – Zinssatz 5,5 %, mittelschüssige Zahlungsweise (die frühere Anlage 9 BewG gilt nicht mehr).

DAV 2004R: Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung für Rentenversicherungen (mit Sicherheitsabschlägen).

BAV-Praxis: Handelsbilanz (§ 253 Abs. 2 HGB): Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (sonstige Rückstellungen: sieben Jahre). Steuerbilanz (§ 6a Abs. 3 EStG): Rechnungszinsfuß 6 %.

Hinweis: Diese Approximation nutzt vereinfachte DESTATIS-Sterbetafel ohne aktuarische Sicherheitszuschläge → für Vergleichszwecke; nicht versicherungsmathematisch verbindlich.