Eingaben
Rechenweg / Tabelle
Rechtsgrundlagen
§ 47 VersAusglG: Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße für Anrechte im Versorgungsausgleich; Ermittlung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
§ 14 Abs. 1 BewG: Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit Vervielfältigern, die das BMF jährlich nach der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts im Bundessteuerblatt veröffentlicht – Zinssatz 5,5 %, mittelschüssige Zahlungsweise (die frühere Anlage 9 BewG gilt nicht mehr).
DAV 2004R: Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung für Rentenversicherungen (mit Sicherheitsabschlägen).
BAV-Praxis: Handelsbilanz (§ 253 Abs. 2 HGB): Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (sonstige Rückstellungen: sieben Jahre). Steuerbilanz (§ 6a Abs. 3 EStG): Rechnungszinsfuß 6 %.
Hinweis: Diese Approximation nutzt vereinfachte DESTATIS-Sterbetafel ohne aktuarische Sicherheitszuschläge → für Vergleichszwecke; nicht versicherungsmathematisch verbindlich.