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Pkw 1%-Methode vs. Fahrtenbuch
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Vergleich + Optimierungsempfehlung
Übersicht
Ziel: Vergleich der pauschalen 1%-Regelung mit der Fahrtenbuchmethode für den Dienstwagen. Bei privater Nutzung < ~25 % ist das Fahrtenbuch häufig günstiger, dafür aber aufwändig. Reine E-Autos werden mit einem Viertel des Listenpreises bewertet (0,25 %), wenn der Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € beträgt (Anschaffung nach dem 30.06.2025; vorher 70.000 € bzw. bis 2023 60.000 €) — § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG. Die Kürzung gilt auch für den 0,03-%-Zuschlag (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG).
Fahrzeugdaten
Reines E-Auto mit BLP ≤ 100.000 € (Anschaffung ab 01.07.2025) → 0,25 %; E-Auto darüber sowie begünstigte Plug-in-Hybride (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 4/5 EStG) → 0,5 %
0,03 % vom BLP × km/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG)
Pauschale Bewertung (1%-Regel)

Privatnutzung wird ohne Nachweis pauschal angesetzt.

Fahrtenbuch-Daten
AfA bei Pkw i.d.R. 6 Jahre (16,67 %/Jahr) auf Bruttoanschaffung
Steuerliche Eckdaten Arbeitnehmer

Vergleich

1%-Methode (pauschal)
Fahrtenbuch
Empfehlung – jährliche Steuerersparnis bei optimaler Wahl
…
⚠ Hinweise: Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und schriftlich (auch elektronisch mit Festschreibung) geführt werden. Wechsel der Methode nur zum Kalenderjahresende möglich. Bei privater Nutzung über 50 % spricht viel für die 1%-Methode. AfA-Basis bei BLP 1% i.d.R. der Bruttolistenpreis (NICHT der tatsächliche Kaufpreis).