§ 37b EStG: Sachzuwendungen (Geschenke, Incentives, Eintrittskarten) an Geschäftspartner und Arbeitnehmer können mit 30 % pauschal versteuert werden. AG zahlt Steuer, Empfänger steuerfrei. Cap 10.000 €/Empfänger/Jahr; bei Überschreitung individuell zu versteuern.
Eingaben
–
Ergebnis
Pauschalsteuer (30 %)–
+ Soli–
+ KiSt–
AG-Last gesamt–
Rechenweg
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Rechtsgrundlagen
§ 37b Abs. 1 EStG: Steuerpflichtiger kann Sachzuwendungen mit pauschalem Steuersatz von 30 % belegen.
§ 37b Abs. 1 S. 3 EStG: Cap 10.000 €/Empfänger/Wirtschaftsjahr; bei Überschreitung verliert der Cap seine Wirkung — Pauschalierung dann nicht möglich.
§ 37b Abs. 2 EStG: Auch Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer (zusätzlich zum Lohn).
BMF v. 19.05.2015: Streuwerbeartikel ≤ 10 € außer Ansatz. Geschenke an Geschäftsfreunde > 50 € auch beim Geber Bewirtungs-Bestimmungen § 4 V Nr. 1 EStG.
R 37b LStR: Wahlrecht jährlich; einheitlich für alle Zuwendungen einer Gruppe.