Steuersoft Tools · Kindergeld & Kinderfreibetrag
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Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag (§ 31 EStG)
Vor Abzug Kinderfreibeträge
Ergebnis Günstigerprüfung
Vorteil durch günstigere Methode
0,00
€
Kindergeld gesamt p.a.0,00 €
Steuerersparnis KFB p.a.0,00 €
Günstigere Methode–
Anrechnung Kindergeld–
Kindergeld
0,00 €
pro Jahr
Steuerersparnis Kinderfreibetrag
0,00 €
netto (nach KG-Anrechnung)
Berechnungsdetails
zvE vor Kinderfreibetrag0,00 €
Kinderfreibetrag gesamt (KFB + BEA je Kind)0,00 €
zvE nach Kinderfreibetrag0,00 €
ESt ohne KFB0,00 €
ESt mit KFB0,00 €
Steuerersparnis durch KFB (brutto)0,00 €
− Kindergeld (wird angerechnet)0,00 €
Netto-Vorteil Kinderfreibetrag ggü. Kindergeld0,00 €
Günstigerprüfung § 31 EStG: Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob Kinderfreibetrag + BEA (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) günstiger sind als das gezahlte Kindergeld. Ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher als das Kindergeld, wird der KFB angesetzt und das Kindergeld auf die ESt angerechnet. Bei niedrigem Einkommen übersteigt das Kindergeld oft die Steuerersparnis.
Kindergeld-Anspruchsprüfung
Relevant für Unterhalt-Grenze (§ 33a EStG), nicht mehr für KG/KFB seit 2012
Kindergeld-Anspruch
Monatliches Kindergeld
0
€
Anspruch–
Rechtsgrundlage–
Jährliches Kindergeld0,00 €
Altersgrenze25 Jahre
Kindergeld (§§ 62–78 EStG): Kindergeld beträgt seit Januar 2025 255 €/Monat je Kind (einheitlich, unabhängig von der Kinderzahl). Der frühere Staffelbetrag (mehr für 4. Kind usw.) wurde 2023 abgeschafft. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr automatisch, bis 25 Jahre bei Ausbildung/Studium oder in besonderen Situationen.
Aktuell gültige Beträge 2025
| Leistung | Betrag 2025 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kindergeld (je Kind, einheitlich) | 255 € / Monat | § 66 EStG |
| Kinderfreibetrag (KFB) | 3.192 € / Elternteil (6.384 € zusammen) | § 32 Abs. 6 EStG |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erz., Ausb.) | 1.464 € / Elternteil (2.928 € zusammen) | § 32 Abs. 6 EStG |
| KFB + BEA gesamt je Kind | 9.312 € zusammen (4.656 € je Elternteil) | § 32 Abs. 6 EStG |
| Ausbildungsfreibetrag (auswärts) | 1.200 € / Jahr | § 33a Abs. 2 EStG |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.260 € + 240 € je weiteres Kind | § 24b EStG |
| Altersgrenze Kindergeld (Ausbildung) | 25 Jahre | § 32 Abs. 4 EStG |
| Grundfreibetrag 2025 | 12.096 € (Einzel) / 24.192 € (zusammen) | § 32a EStG |
Kindergeld-Entwicklung
| Zeitraum | Kindergeld / Kind | Änderung |
|---|---|---|
| bis Dez 2022 | 219 € / 225 € / 235 € / 250 € | Gestaffelt |
| Jan 2023 – Dez 2024 | 250 € (einheitlich) | +31 € (1. Kind) |
| ab Jan 2025 | 255 € (einheitlich) | +5 € |
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Das Finanzamt setzt immer das Günstigere automatisch an. Familien mit geringem Einkommen profitieren i.d.R. mehr vom Kindergeld. Familien mit hohem Einkommen (ab ca. 80.000 € zvE bei 1 Kind) sind mit dem Kinderfreibetrag besser gestellt. Die Günstigerprüfung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen.