Kapitalerträge & Günstigerprüfung § 32d VI EStG

Steuersoft Tools · Abgeltungssteuer vs. persönlicher Tarif
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Abgeltungssteuer 25 % + 5,5 % Soli + ggf. KiSt auf Kapitalerträge (§ 32d EStG). Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Single) / 2.000 € (Zusammenveranlagung). Günstigerprüfung (§ 32d VI): Antrag auf Veranlagung mit persönlichem Steuersatz, wenn dieser niedriger als 25 % ist (typisch bei Rentnern, Studierenden, geringem Einkommen).

Eingaben

Ergebnis
Abgeltung 25 % + Soli/KiSt
Persönl. Satz (Günstiger)
Ersparnis durch Antrag
Empfehlung

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen).

§ 32d Abs. 1 EStG: Gesonderter Steuersatz 25 % ("Abgeltungssteuer"). Mit Soli (5,5 % × 25 % = 1,375 %) und KiSt ergibt sich effektiv 26,375 % bzw. bei 9 % KiSt ca. 27,995 %.

§ 20 Abs. 9 EStG: Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung (Erhöhung seit 2023 von 801/1602).

§ 32d Abs. 6 EStG: Günstigerprüfung – auf Antrag Berücksichtigung als normales zvE mit persönlichem Tarif, wenn dadurch geringere Steuer entsteht.

§ 32d Abs. 5 EStG: Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer.