Ist-Besteuerung – § 20 UStG

Steuersoft Tools · Umsatzgrenze 800.000 € (ab 2024)
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Antrag auf Ist-Besteuerung möglich, wenn Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € (ab 2024, vorher 600.000 €), freie Berufe unabhängig vom Umsatz, Nicht-Buchführungspflichtige (§ 141 AO).

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Rechtsgrundlagen

§ 20 S. 1 Nr. 1 UStG: Ist-Besteuerung, wenn Gesamtumsatz im Vorjahr ≤ 800.000 € (§ 19 III UStG). Gilt ab 01.01.2024.

§ 20 S. 1 Nr. 2 UStG: Nicht buchführungspflichtig nach § 148 AO.

§ 20 S. 1 Nr. 3 UStG: Freiberufler § 18 I EStG unabhängig von der Umsatzhöhe.

Antrag: Formlos beim Finanzamt; genehmigt i.d.R. ab Jahresbeginn.