Inflationsausgleichsprämie – § 3 Nr. 11c EStG

Steuersoft Tools · Endgültig ausgelaufen 31.12.2024 · Rückwirkende Prüfung
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§ 3 Nr. 11c EStG: Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € steuer- und sv-frei – nur bis zum 31.12.2024 auszahlbar (jetzt ausgelaufen). Tool prüft rückwirkend, ob das Volumen voll genutzt wurde, und dokumentiert die Voraussetzungen für Lohnsteuer-Außenprüfung.

Eingaben

Ergebnis
Cap genutzt
Restpotential
Begünstigung
Steuerersparnis (gesch.)

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 3 Nr. 11c EStG: Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis insgesamt 3.000 €, Auszahlungs­zeitraum 26.10.2022 – 31.12.2024.

Voraussetzung: Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits­lohn (§ 8 Abs. 4 EStG). Gehalts­umwandlung scheidet aus.

Dokumentations­pflicht: Lohnkonto-Eintrag „Inflations­ausgleichs­prämie nach § 3 Nr. 11c EStG", Bezug auf inflationsbedingte Mehrkosten.

BMF v. 25.05.2023: Auch Auszahlung in mehreren Tranchen zulässig, gleicher AG-AN-Verhältnis.

Status 2025: Endgültig ausgelaufen. Wird in LSt-Außenprüfungen 2024–2027 geprüft.