Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen – § 8 Nr. 1 GewStG

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§ 8 Nr. 1 GewStG: Hinzurechnung zur gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage von 25 % der Summe aus: 100 % Schuldzinsen, 100 % Renten/dauernde Lasten, 100 % stille Gewinnanteile, 20 % Mieten bewegliche WG, 50 % Mieten unbewegliche WG, 25 % Lizenzen — abzüglich Freibetrag 200.000 € auf die Summe vor der 25 %-Quote.

Eingaben

Ergebnis
Summe Hinzurechnungen
Nach Freibetrag 200k
× 25 % = Hinzurechnungsbetrag
GewSt-Mehrbelastung (450 % HS)

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 8 Nr. 1 lit. a GewStG: 100 % der Schuldzinsen (alle Arten von Fremdkapitalverbindlichkeiten).

lit. b: 100 % der Renten und dauernden Lasten.

lit. c: 100 % der Gewinnanteile stiller Gesellschafter.

lit. d: 20 % der Mieten/Pachten/Leasingraten für die Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter.

lit. e: 50 % der Mieten/Pachten für die Nutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter (Immobilien).

lit. f: 25 % der Lizenzgebühren (außer EU/EWR-Beteiligungen).

§ 8 Nr. 1 letzter Halbsatz: Freibetrag 200.000 € auf die Summe, dann 25 % der überschießenden Beträge.