GewSt-Anrechnung auf ESt – § 35 EStG

Steuersoft Tools · 4,0× Messbetrag · Cap auf tats. GewSt · Begrenzte ESt
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§ 35 EStG: Anteilige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern. Anrechnungsbetrag = 3,8-facher Messbetrag (nicht 4,0× — Korrektur durch ESt-Reform), maximal die tatsächlich gezahlte GewSt und die anteilige ESt aus gewerblichen Einkünften.

Eingaben

Ergebnis
Tatsächliche GewSt
Anrechnung 3,8× MB
Effektive Anrechnung
ESt nach Anrechnung

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 35 Abs. 1 EStG: Tarifliche ESt vermindert sich um das 3,8-fache des Steuermess­betrags aus gewerblichen Einkünften.

§ 35 Abs. 1 S. 5 EStG: Anrechnung beschränkt auf die ESt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag).

§ 35 Abs. 1 S. 2 EStG: Anrechnung beschränkt auf die tatsächlich gezahlte GewSt.

§ 35 Abs. 2 EStG: Bei Mitunternehmer­schaften wird der Anrechnungsbetrag nach Gewinnverteilung aufgeteilt.

BFH X R 12/08 v. 23.04.2014: Ermittlung des Anrechnungs­höchstbetrags formelgebunden.