§ 355 AO: Einspruch binnen 1 Monat nach Bekanntgabe. § 122 II AO 3-Tage-Fiktion: Bekanntgabe = 3. Tag nach Aufgabe zur Post (Inland). § 108 III AO: Endet die Frist auf Sa/So/Feiertag → nächster Werktag.
Eingaben
–
Ergebnis
Bekanntgabe–
Frist-Ende–
Verbleibende Tage–
Status–
Rechenweg
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Rechtsgrundlagen
§ 355 Abs. 1 S. 1 AO: Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen.
§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: Bei Aufgabe zur Post: Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe (Inland), bei Auslandsbeförderung Monat nach Aufgabe.
§ 108 Abs. 3 AO: Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag → nächster Werktag.
§ 110 AO: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versäumnis (Antragsfrist 1 Monat).
BFH VI R 36/03: 3-Tage-Fiktion ist widerlegbar (Anscheinsbeweis), bei Zweifeln Rücksendung.