§ 4 Abs. 3 EStG: Vereinfachte Gewinnermittlung für Nicht-Buchführungspflichtige (Freiberufler, Kleingewerbe ≤ 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn). Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben (Zufluss-/Abflussprinzip). GWG-Wahlrecht: ≤ 800 € Sofortabschreibung oder Sammelposten 250–1.000 €.
Eingaben
–
Ergebnis
Summe Einnahmen–
Summe Ausgaben–
Gewinn (Anlage EÜR)–
Über Grenze § 141 AO?–
Rechenweg
Bitte Werte eingeben.
Rechtsgrundlagen
§ 4 Abs. 3 EStG: Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
§ 11 EStG: Zufluss-/Abflussprinzip — Einnahmen/Ausgaben im Jahr der Zahlung.
§ 6 Abs. 2 EStG: GWG-Sofortabschreibung bis 800 € netto.
§ 6 Abs. 2a EStG: Sammelposten 250–1.000 € auf 5 Jahre abschreibbar (Wahlrecht).
§ 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag + Sonder-AfA bei Gewinngrenze ≤ 200.000 €.
§ 141 AO: Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (ab 2024).
Anlage EÜR (amtlich): Verpflichtende Übermittlung an FA in elektronischer Form.