DBA – Anrechnung vs. Freistellung

Steuersoft Tools · § 34c EStG · § 32b EStG · Welteinkommens-Vergleich
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Zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Freistellungsmethode — ausländische Einkünfte steuerfrei in DE, aber Progressionsvorbehalt § 32b EStG. Anrechnungsmethode § 34c EStG — ausländische Steuer wird angerechnet, gedeckelt auf die ESt, die anteilig auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

Eingaben

Ergebnis
ESt nach Methode
Sondersatz (Frei.)
Anrechnungsbetrag
Vergleich andere Methode

Rechenweg

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Rechtsgrundlagen

§ 34c Abs. 1 EStG: Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche ESt, beschränkt auf Anrechnungshöchstbetrag (= dt. ESt × Auslandseinkünfte/Welteinkommen).

§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG: Progressionsvorbehalt für DBA-freigestellte Einkünfte; Sondersatz = ESt(zvE+ausl.) / (zvE+ausl.).

§ 34c Abs. 6 EStG: DBA hat Vorrang. Wird im DBA Freistellung vereinbart → § 32b ProgVorbehalt; bei Anrechnung → § 34c.

OECD-MA Art. 23A/23B: Freistellungsmethode (mit ProgVorbehalt) bzw. Anrechnungsmethode.

BFH I R 47/16: Anrechnungsmethode pro Land getrennt zu berechnen ("per country limitation").