Anlage 9 BewG: Vervielfältiger für lebenslängliche Nutzungen/Leistungen, für Stichtage ab 01.01.2026 nach BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (Sterbetafel 2022/2024), Diskontierung 5,5 %. Anlage 9a BewG: zeitlich befristet, 1–100 Jahre, ebenfalls 5,5 %. Anwendung: Erbschaft-/Schenkungsteuer (§§ 13 ff. BewG), Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente.
Eingaben
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Ergebnis
Vervielfältiger–
Kapitalwert–
Restlebenserwartung–
Modus–
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Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9 BewG: Vervielfältiger lebenslänglicher Nutzungen, jährlich neu vom BMF veröffentlicht (zuletzt 21.10.2025 für Stichtage ab 01.01.2026).
§ 13 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9a BewG: Vervielfältiger für zeitlich befristete Nutzungen, Diskontierung 5,5 % p.a.
§ 13 Abs. 2 BewG: Immerwährende Nutzungen höchstens mit dem 18,6-fachen des Jahreswerts; Anlage 9a endet bei 18,600 (Laufzeit über 101 Jahre).
§ 16 BewG: Bei Mindestnutzung längere Laufzeit anwendbar.
BFH II R 22/14: Maßgeblich Sterbetafel zum Bewertungsstichtag.