Anlage 9 BewG: Vervielfältiger für lebenslängliche Nutzungen/Leistungen, abgeleitet aus der allgemeinen Sterbetafel (DESTATIS 2020/22), Diskontierung 5,5 %. Anlage 9a BewG: zeitlich befristet, 1–100 Jahre, ebenfalls 5,5 %. Anwendung: Erbschaft-/Schenkungsteuer (§§ 13 ff. BewG), Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente.
Eingaben
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Ergebnis
Vervielfältiger–
Kapitalwert–
Restlebenserwartung–
Modus–
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Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9 BewG: Vervielfältiger lebenslänglicher Nutzungen, jährlich neu vom BMF veröffentlicht (zuletzt 04.10.2024 für Stichtage ab 01.01.2025).
§ 13 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9a BewG: Vervielfältiger für zeitlich befristete Nutzungen, Diskontierung 5,5 % p.a.
§ 14 Abs. 2 BewG: Begrenzung auf maximal den Kapitalwert nach Anlage 9a (max. 18,589 für Laufzeit 100 J. bei 5,5 %).
§ 16 BewG: Bei Mindestnutzung längere Laufzeit anwendbar.
BFH II R 22/14: Maßgeblich Sterbetafel zum Bewertungsstichtag.