Entlastungsbetrag – § 24b EStG

Steuersoft Tools · Alleinerziehende · Steuerklasse II
← Zurück zur Übersicht
Grundbetrag 4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind ab dem 2. Voraussetzung: alleinstehend (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person) + mind. 1 Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet.

Eingaben

Ergebnis
Entlastungsbetrag
Grundbetrag
Erhöhung weitere Kinder
anteilig (Monate/12)

Rechenweg

Bitte Werte eingeben.

Rechtsgrundlagen

§ 24b Abs. 1 EStG: Alleinstehende Steuerpflichtige mit Kind erhalten einen Entlastungsbetrag.

§ 24b Abs. 2 EStG: Grundbetrag 4.260 € p.a., zusätzlich 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt.

§ 24b Abs. 4 EStG: Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, Kürzung um 1/12.

§ 24b Abs. 2 EStG: Keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person (außer volljähriges Kind mit Kindergeld).