Grundbetrag 4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind ab dem 2. Voraussetzung: alleinstehend (keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person) + mind. 1 Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet.
Eingaben
–
Ergebnis
Entlastungsbetrag–
Grundbetrag–
Erhöhung weitere Kinder–
anteilig (Monate/12)–
Rechenweg
Bitte Werte eingeben.
Rechtsgrundlagen
§ 24b Abs. 1 EStG: Alleinstehende Steuerpflichtige mit Kind erhalten einen Entlastungsbetrag.
§ 24b Abs. 2 EStG: Grundbetrag 4.260 € p.a., zusätzlich 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt.
§ 24b Abs. 4 EStG: Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, Kürzung um 1/12.
§ 24b Abs. 2 EStG: Keine Haushaltsgemeinschaft mit anderer volljähriger Person (außer volljähriges Kind mit Kindergeld).