Bescheid & strittiger Betrag
Der vom Einspruch erfasste Teil — typisch deutlich unter Festsetzung
Ø Verfahrensdauer Einspruch + ggf. Klage
Mandant & Finanzamt
AdV-Antrag — Risiko-Analyse
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AdV-Betrag
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Bei Erfolg: kein Zins
–
Bei Misserfolg: AdV-Zinsen
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Sofortzahlung würde Zinsverlust
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Rechtsgrundlage AdV:
§ 361 AO: Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt — bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder unbilliger Härte. Antrag i.d.R. zusammen mit dem Einspruch.
§ 69 FGO: AdV durch das Finanzgericht — wenn FA abgelehnt oder Klage anhängig.
§ 237 AO — AdV-Zinsen: Bei Misserfolg des Einspruchs/der Klage werden auf den ausgesetzten Betrag Zinsen von 0,5 % pro Monat (= 6 % p.a.) erhoben (15-Tage-Karenz). Bei Erfolg: keine Zinsen.
Praxis-Tipp: Bei hoher Erfolgsaussicht (anhängiges Musterverfahren!) lohnt AdV. Bei geringer Aussicht kann das AdV-Zinsrisiko (6 % p.a.) teurer sein als der Vorteil der Stundung — Stundungszinsen § 234 AO sind nur 0,15 %/Mt.
§ 361 AO: Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt — bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts oder unbilliger Härte. Antrag i.d.R. zusammen mit dem Einspruch.
§ 69 FGO: AdV durch das Finanzgericht — wenn FA abgelehnt oder Klage anhängig.
§ 237 AO — AdV-Zinsen: Bei Misserfolg des Einspruchs/der Klage werden auf den ausgesetzten Betrag Zinsen von 0,5 % pro Monat (= 6 % p.a.) erhoben (15-Tage-Karenz). Bei Erfolg: keine Zinsen.
Praxis-Tipp: Bei hoher Erfolgsaussicht (anhängiges Musterverfahren!) lohnt AdV. Bei geringer Aussicht kann das AdV-Zinsrisiko (6 % p.a.) teurer sein als der Vorteil der Stundung — Stundungszinsen § 234 AO sind nur 0,15 %/Mt.