Bei einem beruflich veranlassten Umzug sind die Kosten Werbungskosten. Neben den nachgewiesenen Kosten (Transport, Makler, doppelte Miete) kann für die vielen Kleinposten die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 BUKG ohne Einzelnachweis angesetzt werden.
Ohne beruflichen Anlass sind die Kosten privat (allenfalls § 35a für Umzugsdienstleistungen).
Deckt Trinkgelder, Ummeldung, Anpassen von Lampen/Gardinen/Herd u. Ä. ab – ohne Einzelnachweis.
Zusätzlich zur Pauschale abziehbar – Belege aufbewahren.