Abgabefristen nach § 149 AO als Kalenderdatei mit Erinnerung
Frist auswählen, Kalenderdatei herunterladen, in Outlook oder den Handy-Kalender importieren — mit Erinnerung vier Wochen und eine Woche vorher. Die Datei entsteht in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen.
Gesetzliche Abgabefristen
Einkommensteuererklärung, § 149 AO. Wochenend-Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO bereits eingerechnet.
Steuerjahr
ohne Beratung
mit Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater
2025
31.07.2026
01.03.2027
2026
02.08.2027
29.02.2028
Freiwillige Abgabe: ohne Abgabepflicht bleiben vier Jahre Zeit — für das Steuerjahr 2022 also bis Ende 2026. Bei Fristversäumnis mit Pflicht droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO).
Eigener Termin
Zum Beispiel eine Einspruchsfrist, ein Beratungstermin oder eine Belege-Deadline.
Die gesetzlichen Fristen oben gelten für die Einkommensteuererklärungen 2025 und 2026 (§ 149 Abs. 2 und 3 AO). Bei Vorabanforderung durch das Finanzamt oder für andere Steuerarten können abweichende Fristen gelten. Eine Verlängerung ist nur auf Antrag mit nachvollziehbarem Grund möglich (§ 109 AO, Ermessensentscheidung). Ohne Gewähr.