§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG · typische Berufskleidung
Abziehbar ist nur typische Berufskleidung – Kleidung, die ihrer Beschaffenheit nach so gut wie ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt ist. Bürgerliche Kleidung bleibt außen vor, selbst wenn sie ausschließlich im Beruf getragen wird und der Arbeitgeber sie vorschreibt. Neben der Anschaffung sind auch die Reinigungskosten abziehbar, und zwar auch beim Waschen in der eigenen Maschine.
1. Handelt es sich um typische Berufskleidung?
Entscheidet darüber, ob überhaupt ein Abzug in Betracht kommt.
2. Anschaffung
Bis 952 € brutto je Stück sofort abziehbar, darüber Verteilung über die Nutzungsdauer.
3. Reinigung
Wäsche in der eigenen Maschine wird nach anerkannten Sätzen je Kilogramm geschätzt.
Vorgang
kg je Woche
Satz je kg
Jahresbetrag
Anerkannte Lademengen: Kochwäsche und Buntwäsche bis 5 kg, Pflegeleichtwäsche bis 2,5 kg je Waschgang. Bei gemischten Waschgängen ist nur der Anteil der Berufskleidung anzusetzen.
Ergebnis
Anschaffung, Reparatur0,00 €
Reinigung in der eigenen Maschine0,00 €
Wäscherei, chemische Reinigung0,00 €
abzüglich Erstattung des Arbeitgebers0,00 €
Werbungskosten Berufskleidung0,00 €
Ansatz in der Anlage N0,00 €
Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Aufwendungen für typische Berufskleidung Werbungskosten. Typisch ist Kleidung, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist – etwa Schutzkleidung, Uniformen, Amtstrachten sowie Kleidung mit dauerhaft angebrachtem Firmenemblem. Bürgerliche Kleidung ist auch dann nicht abziehbar, wenn sie nur im Beruf getragen wird oder der Arbeitgeber sie vorschreibt; eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Anteil kommt nicht in Betracht. Reinigungskosten sind ebenfalls abziehbar, auch bei Wäsche im eigenen Haushalt; die Kosten je Kilogramm dürfen nach der Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverbands geschätzt werden, die von Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit als Schätzungsmaßstab anerkannt ist. Erstattungen des Arbeitgebers mindern die Werbungskosten. Ohne Gewähr.